Schwerpunktschule | Inklusion A-Z
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Aphasie bei Kindern und Jugendlichen ist eine erworbene Sprachbehinderung, die infolge einer neurologischen Beeinträchtigung des Gehirns durch Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Tumor oder durch entzündliche Erkrankungen in unterschiedlicher Ausprägung auftreten kann. Kindliche Aphasien treten nach bzw. während eines zunächst normal verlaufenden Spracherwerbs auf und sind die Folge eines klar umschriebenen Ereignisses. Eine Intelligenzminderung liegt in der Regel nicht vor. Das Schädel-Hirn-Trauma nach Unfällen gilt mit 80% als Hauptursache für Aphasie im Kindesalter. Kinder erleiden Schädel-Hirn-Traumata am häufigsten durch Unfälle im Straßenverkehr, Stürze bei Spiel und Sport oder auch als Folge körperlicher Gewalt.Bei Aphasien können Fähigkeiten wie Sprechen, Verstehen, Schreiben und Lesen aber auch Gestik und Mimik unterschiedlich stark betroffen sein. Aufgrund der erworbenen Hirnschädigung sind neben der Aphasie häufig Begleitsymptome wie Halbseitenlähmungen anzutreffen. Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionen und in manchen Fällen auch Hyperaktivität werden besonders im schulischen Kontext beobachtet.
Autismus-Spektrum-Störungen sind gekennzeichnet durch Auffälligkeiten in der sozialen Interaktion und Kommunikation, eingeschränkte Aktivitäten, eng umschriebene Interessen und stereotype Verhaltensweisen. Von außen nicht erkennbar, von den Betroffenen selbst jedoch als Hauptproblem hervorgehoben, ist dies eine Störung in der Wahrnehmungsverarbeitung: Sinnesreize werden anders gefiltert und bewertet und wirken unzureichend zusammen. Derzeit stehen Störungen der Willkürmotorik als ein sehr bedeutsames Problem im Mittelpunkt weiterer wissenschaftlicher Klärungen. Betroffene berichten, dass es ihnen häufig nicht möglich ist, geplante Handlungsabläufe umzusetzen.
Man unterscheidet Behinderungen mit und Behinderungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben (z.B. Körperbehinderungen, Sehschädigungen, Hörschädigungen oder Autismus-Störungen), lernen im zielgleichen Unterricht den gleichen Unterrichtstoff wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne Behinderungen und streben auch die gleichen Schulabschlüsse an.Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben an Schwerpunktschulen die Möglichkeiten am Regelunterricht teilzunehmen und trotzdem sonderpädagogisch gefördert zu werden.
Eltern können sich zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf in den für Sie zuständigen Schulen oder von der Schulbehörde beraten lassen.
Junge Menschen bei ihrer Berufsorientierung zu begleiten ist ein Auftrag an alle allgemeinbildenden Schulen. Dazu gehören neben der Interessenserkundung, dem Erfahren eigener Kompetenzen und Potenziale, dem Lernen in der Praxis auch die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und der Erwerb von Umsetzungsstrategien. Schulische Berufsorientierungsmaßnahmen (Potenzial-Analysen, Praktika, Bewerbertraining, ...) befähigen junge Menschen, sich über ihre beruflichen Wünsche und Ziele, ihrer Stärken und Schwächen bewusst zu werden, um eine begründete Berufswahl treffen zu können. Jugendliche mit Behinderung erhalten in diesem Prozess die erforderliche spezifische Unterstützung und individuelle Begleitung. Weiterführende Schwerpunktschulen, Förderschulen wie auch Berufsbildende Schulen entwickeln hierfür ein Gesamtkonzept zur Berufsorientierung, welches die Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen berücksichtigt. Sie arbeiten eng mit außerschulischen Partnern wie mit der Agentur für Arbeit zusammen. Diese ergänzen die schulische Berufsorientierung mit ihrem Fachwissen und informieren über konkrete Wege in den Beruf.
Chronische Erkrankungen treten zunehmend auch bei Kindern und Jugendlichen auf. Grundsätzlich werden chronische Erkrankungen unterschieden in somatische und psychische Erkrankungen. Bei chronischen somatischen Erkrankungen handelt es sich um Funktionsstörungen eines Organsystems (z.B. von Herz- und Kreislauforganen), des Stoffwechsels (z.B. bei Diabetes mellitus), der Immunabwehr (z.B. bei Allergien) oder um Tumorerkrankungen. Zu den chronischen psychischen Erkrankungen zählen u.a. ADHS, Depressionen, Zwangsstörungen, Borderline-Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen, Psychosen.Chronische Erkrankungen treten nicht nur vorübergehend auf, sondern bestehen über Monate, Jahre oder sogar lebenslang. Eine konsequente Anpassung der Lebensweise und eine adäquate Handhabung therapeutischer Maßnahmen ist unabdingbar.Damit werden chronische Erkrankungen zu einem Thema und zu einer Herausforderung nicht nur für die Betroffenen selbst und ihre Eltern, sondern auch für Lehrkräfte aller Schularten. Die krankheitsbedingten Beeinträchtigungen beeinflussen aufgrund komplexer Krankheitsbilder unterschiedlicher Art und je nach Schweregrad und individueller Ausprägung das schulische Leben der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Erkrankte Schülerinnen und Schüler sind auf eine angemessene pädagogische Haltung, auf Informiertheit, Bewusstheit, Verständnis und Zuwendung an allen Orten angewiesen, wo sie unterrichtet werden. Lehrkräfte stehen hier in der Verantwortung, sich umfassend zu informieren und im Unterricht angemessen auf die erschwerte Lebenssituation von chronisch erkrankten Schülerinnen und Schülern zu reagieren.Betroffene Schülerinnen und Schüler leiden nicht nur unter ihrer Erkrankung, sondern auch darunter, dass sie nicht alles in Unterricht und Schule mitmachen können.
Bewegt sich eine Schülerin oder ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit seinen in einem Fach gezeigten Leistungen im Grenzbereich zu den Regelanforderungen, dann kann er die regulären Klassenarbeiten und Überprüfungen mitschreiben. Ein Nachteilsausgleich erfolgt dann bei der Benotung.
Können Schülerinnen oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht inhaltsgleich in einem Fach unterrichtet werden, schreiben sie an ihre Leistungsfähigkeit angepasste Klassenarbeiten und Überprüfungen.
Down-Syndrom ist eine genetische Besonderheit, die auf einer Verteilungsstörung der Chromosomen beruht, den Trägern von Erbsubstanzen. Menschen mit Down-Syndrom haben in ihren Körperzellen ein Chromosom mehr. Das Chromosom Nr. 21 ist dreimal vorhanden. Daher auch die Bezeichnung Trisomie 21.Diese Chromosomenveränderung beeinflusst die körperliche und geistige Entwicklung in unterschiedlicher Weise. Menschen mit Down-Syndrom sind also etwas Besonderes - und auch ganz normal. Sie haben ein Bedürfnis nach Anerkennung, Respekt, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Sie wollen am Leben teilhaben, und zwar "mitten drin" und wollen daher in der Schule gefördert und gefordert werden. Sie haben ihre Launen, mit ihrer ansteckenden Fröhlichkeit und ihrer unmittelbaren Herzlichkeit, aber auch mit ihrer Beharrlichkeit. Sie sind einzigartige Persönlichkeiten mit individuellen Begabungen.
Grundsätzlich werden alle Kinder an der zuständigen Grundschule angemeldet, ungeachtet einer Behinderung oder eines vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarfs. Sollte eine umfängliche Beeinträchtigung bestehen, können Eltern sich zur Beratung an die Förderschule wenden.Der in der Grundschule begonnene inklusive Unterricht wird an einer weiterführenden Schwerpunktschule fortgesetzt. Für die Organisation und Gestaltung des Übergangs tauschen sich abgebende und aufnehmende Lehrkräfte aus. So wird ein möglichst nahtloser Übergang gewährleistet.
Manche Förderschulen sind Förder- und Beratungszentren und haben einen verstärkten Beratungs- und Kooperationsauftrag. Sie bieten Unterricht in ihren Förderschwerpunkten an und unterstützen den inklusiven Unterricht durch ihr Fachwissen. Bei Fragen können sich Eltern künftig auch an diese Zentren wenden. Im Donnersbergkreis übernimmt diese Aufgabe die Schule am Donnersberg in Rockenhausen.
Der Förderplan beschreibt, was einzelne Schülerinnen und Schüler bereits können und wo sie noch besondere Förderung und Unterstützung benötigen. Im Förderplan sind individuelle Ziele der geplanten Fördermaßnahmen schriftlich festgehalten. Auch die speziellen Entwicklungsbedürfnisse werden berücksichtigt. In regelmäßigen zeitlichen Abständen wird der Förderplan unter Einbindung aller Beteiligten aktualisiert und fortgeschrieben. Er hilft Lehrkräften dabei, stärker auf die Individualität der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können und spezielle Lernwege und Lernangebote zu eröffnen. Der Förderplan wird mit den Eltern besprochen.
Förderschulen (FÖS) besuchen ausschließlich Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Abhängig vom jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf ist eine zuständige Schule festgelegt.
Im gemeinsamen Unterricht (auch inklusiver Unterricht) lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam, ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Unterricht kann zielgleich oder zieldifferent erfolgen.Im gemeinsamen Unterricht berücksichtigen die Lehrkräfte in besonderer Weise die unterschiedlichen Lernstände, Stärken und Schwächen ihrer Schülerinnen und Schüler. Das heißt: Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Lernangebote und Aufgaben, die sie im Klassenverband bearbeiten.
Für die nach bundesrechtlich geregeltem Sozialrecht geleistete Integrationshilfe sind die jeweiligen kommunalen Träger der Sozialhilfe bzw. Jugendhilfe zuständig.Integrationshilfe kann bei seelisch behinderten, körperbehinderten oder geistig behinderten Kindern und Jugendlichen gewährt werden. Es handelt sich dabei um einen personenbezogenen Anspruch, der unabhängig davon besteht, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder nicht. Integrationshilfe kann bei Kindern und Jugendlichen gewährt werden, die durch das Vorliegen einer Behinderung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind und bezieht sich nicht nur auf den schulischen Bereich.Unterstützung ist im Einzelfall notwendig, damit Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen können.Integrationshelferinnen und -helfer erteilen keinen Unterricht, auch nicht vertretungsweise. Sie üben keine unterrichtlichen Tätigkeiten aus.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sich in ihrer Aufnahmefähigkeit und Leistungsfähigkeit in Bezug auf schulische Themen und Inhalte sehr unterscheiden. Manchmal kann es sinnvoll sein, Inhalte soweit zu reduzieren, dass man sie auf Themen des täglichen Lebens beschränkt. So können Fähigkeiten und Stärken von Schülerinnen und Schülern gefestigt und ausgebaut werden, welche ihnen die selbständige Bewältigung des Alltags ermöglichen. Das gibt ihnen Selbstvertrauen und Selbstsicherheit. Darauf kann dann wiederum inhaltlich aufgebaut werden.
An Schwerpunkt- und Förderschulen erfolgt der Unterricht nach sonderpädagogischen Grundsätzen. Während an Förderschulen ausschließlich Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte unterrichten, arbeiten an Schwerpunktschulen Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte gemeinsam mit Regelschullehrerinnen und -lehrern, um eine optimale Förderung sicherzustellen.
Bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche handelt es sich um eine Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, die sich nur auf den Bereich des richtigen Schreibens und Lesens bezieht. Sie stellt eine auffällige Abweichung zur allgemeinen intellektuellen Begabung des Betroffenen dar. Die Schülerin/der Schüler zeigt ansonsten altersentsprechende Leistungen.In der Regel liegt kein sonderpädagogischer Förderbedarf vor und es ist keine Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlich. Dennoch bedürfen Betroffene einer gezielten Förderung und pädagogischen Unterstützung, zu der die Schule verpflichtet ist.
Nachteilsausgleich durch geeignete technische Hilfsmittel oder Zeitverlängerung bei Prüfungen trägt dazu bei, Auswirkungen von Behinderungen so weit wie möglich auszugleichen. Dadurch wird Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ermöglicht, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen und die gleiche Leistung zu erbringen wie Schülerinnen und Schüler ohne Behinderungen. Die Leistungsanforderungen bleiben grundsätzlich gleich. Somit stellt der Nachteilsausgleich ausdrücklich keine Bevorzugung der behinderten Schülerinnen und Schüler dar.
Grundsätzliches Ziel der Förderung an Schwerpunktschulen und Förderschulen ist es, Schülerinnen und Schüler durch sonderpädagogische Förderung beim Lernen zu unterstützen und sie damit zu einem bestmöglichen Schulabschluss zu führen.An Schwerpunktschulen können Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Abschlüsse der Regelschule (Abschluss der Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss I) und die Förderschulabschlüsse erwerben. Bei den Förderschulabschlüssen handelt es sich um die besondere Form der Berufsreife und den Abschluss des Förderschwerpunktes ganzheitliche Entwicklung.An Förderschulen können Jugendliche je nach Förderschwerpunkt die Förderschulabschlüsse erreichen. Einige Förderschulen vergeben auch die Abschlüsse der Regelschulen.
Schwerpunktschulen sind Grundschulen sowie weiterführende Schulen, die inklusiven Unterricht in der Nähe des Wohnortes anbieten. Sie können von Schülerinnen und Schülern mit allen Formen von Behinderungen besucht werden.
Sonderpädagogischer Förderbedarf bedeutet, dass ein Kind oder Jugendlicher in der Schule über längere Zeit zusätzliche, sonderpädagogische Unterstützung braucht, um erfolgreich lernen und einen Schulabschluss erreichen zu können. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird meistens im Verlauf der Grundschulzeit festgestellt. Den Eltern wird erläutert, welche Möglichkeiten es zur Förderung ihres Kindes gibt.
Sonderpädagogische Förderung erfolgt im Unterricht und berücksichtigt die Lernausgangslage und die Förderbedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen. Sie unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche durch individuelle Hilfen und Förderangebote, damit sie eine ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung erreichen können.Die Förderung basiert auf einer individuellen Förderplanung, die auf den Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler abgestimmt ist und findet in der Förderschule, in der Schwerpunktschule, durch integrierte Fördermaßnahmen oder durch präventive Maßnahmen statt.
Das sonderpädagogische Gutachten wird im Rahmen eines festgelegten Verwaltungsverfahrens von einer Förderschullehrkraft erstellt. Es ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Schulbehörde, ob und wenn ja welche sonderpädagogische Förderung nötig ist. Die Ergebnisse des Gutachtens werden immer mit den Eltern besprochen. Ihnen wird erläutert, welche Möglichkeiten es zur Förderung ihres Kindes gibt, und sie werden informiert, an welchen Schulen sonderpädagogische Förderung möglich ist.
Beim Teamteaching verantworten mehrere Lehrkräfte den gemeinsamen Unterricht. An Schwerpunktschulen sind dies meist eine Regelschullehrkraft und eine Förderschullehrkraft oder pädagogische Fachkraft. Teamteaching beinhaltet die gemeinsame Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts. Die am Unterricht beteiligten Lehrkräfte sind Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkräfte bringen ihr unterschiedliches Fachwissen und ihre Kompetenzen mit ein. Sie organisieren im Team einen Unterricht, von dem alle Schülerinnen und Schüler profitieren.
In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist geregelt, dass Menschen mit und ohne Behinderungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen die gleichen Rechte haben. Das gilt natürlich auch für den Schulbesuch: Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, gemeinsam mit nichtbehinderten Gleichaltrigen zu lernen und zu leben.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbleiben in der Regel an Schwerpunktschulen und Förderschulen mit ihren Alterskameradinnen und -kameraden im Klassenverband. Sie besuchen die Klassenstufe, die ihrem Alter und ihrem Schulbesuchsjahr entspricht.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen nach Entscheidung der Eltern am inklusiven Unterricht teil oder besuchen eine Förderschule. Die Schulbehörde legt die konkret zu besuchende Schwerpunktschule bzw. Förderschule fest. Schwerpunktschulen, Förderschulen und Schulbehörde bieten hierzu umfassende Information und Beratung an.
Ein Wechsel von der Förderschule in die Schwerpunktschule ist möglich. Eltern können sich darüber von der Förderschule, der Schwerpunktschule und der Schulbehörde (ADD) sowie den Schulen vor Ort beraten lassen. Aufnehmende und abgebende Schule begleiten und gestalten den Übergang.
In der Grundschule begonnener inklusiver Unterricht an Schwerpunktschulen wird in der Sekundarstufe fortgesetzt. Aufnehmende und abgebende Schule begleiten und gestalten den Übergang. Beim Wechsel kann es erforderlich sein zu überprüfen, ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.
Schwerpunktschulen und Förderschulen sollen in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Wenn Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgrund ihrer Lernfortschritte zunehmend zielgleich unterrichtet werden, wird der sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben.Sollte kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr bestehen, können die Schülerinnen und Schüler der Schwerpunktschulen in ihren Klassen verbleiben. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen hingegen wechseln dann an die wohnortnahe Regelschule. Der Übergang wird von abgebender und aufnehmender Schule begleitet.
Der gemeinsame Unterricht kann entweder zielgleich oder zieldifferent sein. Im zielgleichen Unterricht streben alle Kinder und Jugendlichen einer Klasse das gleiche Lernziel an. Bei Bedarf haben Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Im zieldifferenten Unterricht verfolgen einzelne Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Lernziele. Hier werden die Lernziele, entsprechend den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, individuell festgelegt.
Quelle: Bildungsserver Rheinland-Pfalz