Bildungsgänge | Schwerpunktschule
Schülerinnen und Schüler der Schwerpunktschule werden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der Regelschule unterrichtet. Dabei wird ihnen eine persönliche und individuelle Förderung durch Förderschullehrer, pädagogische Fachkräfte und Regelschullehrer ermöglicht. Ziel ist es, die Schüler zum Abschluss der Berufsreife oder des qualifizierten Sekundarabschluss I zu befähigen.
Kinder mit einem Fördergutachten können eine entsprechende Förderschule besuchen. Sie können jedoch auch am Unterricht einer Schwerpunktschule teilnehmen.
Kinder mit einem Fördergutachten werden gemeinsam mit den Kindern der Regelschule unterrichtet. Die meiste Zeit verbringen sie in Klassenverband. In einzelnen Stunden wird jedoch auch eine Förderung in kleinen Gruppen ermöglicht.
Die Schulzeit des Kindes endet spätestens nach 8 Schulbesuchsjahren an unserer Schule. Bei günstiger Entwicklung kann es dazu kommen, dass ein Förderstatus aufgehoben werden kann. In besonderen Fällen konnte sogar der qualifizierte Sekundarabschluss I erreicht werden.